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Dienstag, den 17. Dez. 2013

NSA: So nicht!  

PZ - Washington.   Kaum hatte Richter Leon vom Bundesgericht in Washington, DC, die NSA in ihre Schranken gewiesen, erörterte die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit in Washington, DC, am 16. Dezember 2013 im Rahmen ihres Transatlantischen Dialogprogramms das Thema Transatlantic Tensions, How do the NSA Revelations affect US-German Relations? im historischen Lobby Hotel, dem Willard beim Weißen Haus. Hier schrieb nicht nur Dr. Martin Luther King Jr. seine berühmte I have a dream-Rede, auch der Gründer der Ausbilder-Kanzlei lud hier Kongress-, Ministeriums- und Weiße-Haus-Oberen zu vertraulichen Gesprächen ein.

Die Veranstaltung überzeugte, während die Entscheidung gegen die NSA im Fall Klayman v. Obama noch viele Hürden überstehen muss. Claus Gramckow, der Leiter des Transatlantischen Dialogprogramms, bewies ein gutes Händchen bei der Auswahl des Redners, Christoph von Marschall, dem diplomatischen Chefkorrespondenten und ehemaligen US-Korrespondenten des Tagesspiegels, einem ausgewiesenen Kenner des Politbetriebs in der US-Hauptstadt. Dieser beleuchtete sehr gut den unterschiedlichen Blick der Deutschen und Amerikaner auf den NSA-Skandal, so dass das internationale Publikum ein Gefühl für die jeweils andere Seite bekam. Von Marschall beleuchtete dabei nicht nur die politische Situation, sondern auch die rechtliche Seite des Skandals: Gerade im Hinblick auf das im Volkszählungsurteil entwickelte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Vorratsdatenspeicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts sei das Sammeln von Daten durch die NSA im höchsten Maße illegal. Begriffe, die man nicht übersetzen, sondern lediglich beschreiben kann. Er warnte vor einem plumpen Anti-Amerikanismus auf deutscher Seite oder dem Abbruch der TAFTA-Verhandlungen durch die EU. Hier würden sich Deutschland und die EU selbst schaden. Vielmehr müsse der amerikanische Kongress seine Kontrollaufgaben wieder gewissenhafter wahrnehmen und einfordern.

Während der Kläger Larry Klayman feierte, rundeten die Stiftungsgäste aus Kongress, Ministerien, Think Tanks und Kanzleien die lehrreiche Veranstaltung bei einem hervorragenden Menü und Fragen-und-Antwort-Austausch ab. Wer als Referendar oder Praktikant die Chance bekommt zu einer Veranstaltung der Friedrich Naumann Stiftung zu gehen, sollte sie unbedingt wahrnehmen.


Dienstag, den 17. Dez. 2013

Klayman, Leon: NSA darf das nicht!  

.   Serienkläger Larry Klayman feiert einen Riesenerfolg gegen die NSA. Sie verletze den vierten Verfassungszusatz, der Bürger vor rechtswidrigen Durchsuchungen schützt. Richter Leon stimmt ihm zu und hat am 16. Dezember 2013 eine einstweilige Verfügung gegen die NSA-Metadatensammlung erlassen.

Der Gerichtsserver des Bundesgerichts der Hauptstadt ist völlig überlastet. Nicht jeder erhält Zugriff auf die Entscheidung im Fall Klayman v. Obama. Politico hält für die Enttäuschten unter dem Titel Judge: NSA phone program likely unconstitutional eine nützliche Zusammenfassung parat. Das Fourth Amendment besagt:
AMENDMENT IV
The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no warrants shall issue, but upon probable cause, supported by oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.