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Freitag, den 20. Dez. 2013

Diskriminierungsvorwürfe  

PZ - Washington.   Das Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtbezirk in Washington, DC hatte sich in seinem Urteil in dem Fall Cook and Shaw Foundation v. James H. Billington mit Diskriminierungsvorwürfen gegenüber der Kongressbibliothek auseinanderzusetzen. Die Klägerin begehrte als Vereinigung von ehemaligen und aktuellen Beschäftigten der Kongressbibliothek ihre Anerkennung, verbunden mit diversen Privilegien.

Sie setzt sich für die Rechte von farbigen Angestellten ein und unterstützt diese bei Diskriminierungsklagen gegen die Kongressbibliothek. Die Bibliothek verweigerte die Anerkennung, wogegen die Klägerin klagte, die Ablehnung erfolge allein als Vergeltung wegen der Unterstützung von Klagen gegen die Bibliothek und verstoße daher gegen Title VII of the Civil Rights Act of 1964.

Am 13. Dezember 2013 wies auch das Bundesberufungsgericht die Klage ab. Die Klägerin habe nicht nachgewiesen, dass eines ihrer Mitglieder tatsächlich eine Diskriminierungsklage gegen die Bibliothek eingereicht habe. Dies sei jedoch erforderlich, da es sich um die Vergeltung für eine Handlung eines Arbeitnehmers handeln müsse, vgl. 42 USC §2000e-3(a). Ausdrücklich erklärte das Gericht aber die Vereinigung selbst für klagebefugt. Die Voraussetzungen des Article III standings lägen vor: Die Nichtaufnahme der Vereinigung stelle eine erhebliche Verletzung dar. Mit scharfen Worten kritisierte das Gericht den Vortrag der Bibliothek, es handele sich lediglich um unsubstantielle Vorteile, die mit einer Anerkennung einhergingen. Wenn dies so wäre hätte es schließlich keines Rechtsstreits bedurft, die Bibliothek hätte die Vereinigung einfach anerkennen können.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.