Prozentuale Inkassokosten gefährlich
CK • Washington. Vom Verbraucherinkasso lassen Anwälte außer Spezialisten vorsichtshalber die Finger. Die Materie ist so kompliziert geworden, dass kleinste Formfehler die Finger verbrennen und zu Schadensersatz verpflichten können. Die Revision im Fall Bradley v. Franklin Collection Service verdeutlicht die Gefahr. Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des elften Bezirks der USA in Atlanta vom 2. Januar 2014 führt lesenswert in die verschiedenen, in den USA vertretenen Meinungen über die Anwendung des verbraucherschützenden Fair Debt Collection Practices Act, 15 USC §1692, ein. Sie betrifft eine prozentual auf die Geldschuld aufgeschlagene Inkassogebühr bei einem zugrundliegenden Vertrag, der den Schuldner lediglich zur Erstattung tatsächlicher Inkassokosten, Cost of Collection, verpflichtet. Dass beide Methoden zulässig sein können, bestätigt das Gericht, doch müssen Vertrag und Forderungsschreiben auch entsprechend formuliert sein.