Der Vorsitzende hatte einen Konflikt nicht offengelegt; deshalb verlangte die Verliererin die gerichtliche Nachprüfung. Das Bundesgericht erkannte, dass der Konflikt bei der Abfassung des Schiedsspruchs nicht bekannt war. Eine Ablehnung von Schiedsrichtern begründet sich zudem nicht schon dann, wenn ein Konflikt vorliegen könnte - anders als bei Richtern.
Mit anderen Präzedenzfällen, doch mit demselben Ergebnis wie am 6. Januar 2014 in Zweifelhafter Erfolg im Schiedsgericht: Schafer v. Multiband Corp. verwarf das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 7. Januar 2014 auch die zweite Rüge. Der Maßstab für ein rechtsfehlerhaftes Gerichtsurteil, das vom Revisionsgericht aufgehoben werden müsste, gilt bei einem Schiedsspruch nur in sehr engen Grenzen. Hier bleibt das arbitral Award in Kraft.