Der neuere Fall betrifft zwei Pfändungsversuche bei Banken im Staate New York nach dortigem Recht, wobei die Gläubiger die Pfändung auf Auslandskonten erstrecken wollen. Die strittigen Konten liegen bei Auslandszweigstellen der beklagten Banken, die als Pfändungsgläubiger, Garnishee, die Erstreckung auf die Konten im Ausland anfochten.
Vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erreichten die Banken einen Teilerfolg: Weil die Frage New Yorker Vollstreckungsprozessrecht betrifft, das ein Bundesgericht nicht ohne Präzedenzfall auslegen darf, bestimmt das Gericht nach gründlicher Erörterung der Rechtslage die Vorlage der Rechtsfrage an das höchste Gericht des Staates, den New York Court of Appeals.