Im lesenswerten Fall In Re: Chinese-Manufactured Drywall Products Liability Litigation gelang der Beklagten auch keine Wiedereinsetzung. Ihr Hinweis auf die Unvertrautheit mit amerikanischem Prozessrecht - hier auf 14 Seiten erklärt - nützt ihr ebenso wenig wie Behauptungen, sie hätte die Klage nicht absichtlich ignoriert. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans verwarf alle Einwände am 28. Januar 2014 mit einer 27-seitigen Begründung.
Im lesenswerten Fall In Re: Chinese-Manufactured Drywall Products Liability Litigation gelang der Beklagten auch keine Wiedereinsetzung. Ihr Hinweis auf die Unvertrautheit mit amerikanischem Prozessrecht - hier auf 14 Seiten erklärt - nützt ihr ebenso wenig wie Behauptungen, sie hätte die Klage nicht absichtlich ignoriert. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans verwarf alle Einwände am 28. Januar 2014 mit einer 27-seitigen Begründung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.