• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 29. Jan. 2014

US-Gericht nach Versäumnis angerufen  

Zustellung nach Haager Übereinkommen ignoriert
.   Wegen Unlust zur Verteidigung uferte eine Sammelklage gegen eine ausländische Herstellerin aus. Als diese das nachfolgende Versäumnisurteil anfocht, verlor sie vollends. Die Klage wurde nach dem Haager Zustellungsübereinkommen ordentlich zugestellt, und die Unterwerfung unter die amerikanische Gerichtsbarkeit folgte trotz weniger Kontakte in die USA bei Ausfuhren großer Mengen in mehrere US-Regionen rechtmäßig, erfuhr sie in der Revision.

Im lesenswerten Fall In Re: Chinese-Manufactured Drywall Products Liability Litigation gelang der Beklagten auch keine Wiedereinsetzung. Ihr Hinweis auf die Unvertrautheit mit amerikanischem Prozessrecht - hier auf 14 Seiten erklärt - nützt ihr ebenso wenig wie Behauptungen, sie hätte die Klage nicht absichtlich ignoriert. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans verwarf alle Einwände am 28. Januar 2014 mit einer 27-seitigen Begründung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.