Der Alarmanlagenanbieter gewann am 5. Februar 2014 vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati im Fall RAM Int'l, Inc. v. ADT Sec. Services, Inc. mit lehrreicher Begründung. Der Vertragsanspruch ist durch die Liquidated Damages-Klausel - ähnlich einer Vertragsstrafenvereinbarung, doch niemals als Penalty durchsetzbar, - begrenzt.
Die frohe Werbenachricht kann ebenso wie ein Betrugsanspruch nicht haftungsauslösend wirken, da beide nicht getrennt vom Vertrag existieren und in der Merger Clause über außervertragliche Zusagen untergehen.