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Donnerstag, den 06. Febr. 2014

Juwelenklau: Haftet Alarmsystemanbieter?  

.   Die Werbung versprach Sicherheit, der Verkäufer ebenso, doch das Kleingedruckte im Vertrag über Einbau und Betrieb einer Alarmanlage bei einem Juwelier reduzierte die Haftung auf $1.000 und seine Merger-Klausel machte alle Erklärungen außer den vertraglichen Willenserklärungen unwirksam. Als $1 Mio. Juwelen nach dem Versagen der Anlage gestohlen wurden, klagte der Juwelier.

Der Alarmanlagenanbieter gewann am 5. Februar 2014 vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati im Fall RAM Int'l, Inc. v. ADT Sec. Services, Inc. mit lehrreicher Begründung. Der Vertragsanspruch ist durch die Liquidated Damages-Klausel - ähnlich einer Vertragsstrafen­vereinbarung, doch niemals als Penalty durchsetzbar, - begrenzt.

Die frohe Werbenachricht kann ebenso wie ein Betrugsanspruch nicht haftungsauslösend wirken, da beide nicht getrennt vom Vertrag existieren und in der Merger Clause über außervertragliche Zusagen untergehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.