Damit soll nun Schluss sein, denn die Öffentlichkeit ist verwirrt, verkündete das Amt unter dem Titel Changes in Requirements for Collective Trademarks and Service Marks, Collective Membership Marks, and Certification Marks im Federal Register, Band 79, Heft 34, S. 9678–9697, am 20. Februar 2014 und erörterte dort gleich die neuen Bestimmungen. Diese darf die Öffentlichkeit - auch der interessierte Ausländer - bis zum 21. Mai 2014 fachgerecht kommentieren, bevor sie später fertiggestellt werden und in Kraft treten.
Damit soll nun Schluss sein, denn die Öffentlichkeit ist verwirrt, verkündete das Amt unter dem Titel Changes in Requirements for Collective Trademarks and Service Marks, Collective Membership Marks, and Certification Marks im Federal Register, Band 79, Heft 34, S. 9678–9697, am 20. Februar 2014 und erörterte dort gleich die neuen Bestimmungen. Diese darf die Öffentlichkeit - auch der interessierte Ausländer - bis zum 21. Mai 2014 fachgerecht kommentieren, bevor sie später fertiggestellt werden und in Kraft treten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.