Neuregelung der Gruppenmarken
CK • Washington. In §45 Trademark Act of 1946 regelt das amerikanische Bundesmarkenrecht (1) collective trademarks or collective service marks; and (2) collective membership marks. Die Verordnungen des Markenamts für diese Marken regeln die Gesetzesumsetzung vorrangig durch analoge Bezugnahmen zu den Verordnungen für Waren- und Dienstleistungsmarken.
Damit soll nun Schluss sein, denn die Öffentlichkeit ist verwirrt, verkündete das Amt unter dem Titel Changes in Requirements for Collective Trademarks and Service Marks, Collective Membership Marks, and Certification Marks im Federal Register, Band 79, Heft 34, S. 9678–9697, am 20. Februar 2014 und erörterte dort gleich die neuen Bestimmungen. Diese darf die Öffentlichkeit - auch der interessierte Ausländer - bis zum 21. Mai 2014 fachgerecht kommentieren, bevor sie später fertiggestellt werden und in Kraft treten.
Damit soll nun Schluss sein, denn die Öffentlichkeit ist verwirrt, verkündete das Amt unter dem Titel Changes in Requirements for Collective Trademarks and Service Marks, Collective Membership Marks, and Certification Marks im Federal Register, Band 79, Heft 34, S. 9678–9697, am 20. Februar 2014 und erörterte dort gleich die neuen Bestimmungen. Diese darf die Öffentlichkeit - auch der interessierte Ausländer - bis zum 21. Mai 2014 fachgerecht kommentieren, bevor sie später fertiggestellt werden und in Kraft treten.