Alles, was über die Post und das Telefon läuft, fällt strafrechtlich unter Bundesrecht. Anklage und Schuldspruch fallen meist leichter als der Beweis der Mens Rea im Betrug oder der komplexen Sachfragen bei einer Unterschlagung. Der Beschluss vom 3. März 2014 untersucht die Grenzen der mit schwerer Strafe bewehrter Mail Fraud-Anklage und ist deshalb bedeutsam im Wirtschaftsstrafrecht der USA.
Alles, was über die Post und das Telefon läuft, fällt strafrechtlich unter Bundesrecht. Anklage und Schuldspruch fallen meist leichter als der Beweis der Mens Rea im Betrug oder der komplexen Sachfragen bei einer Unterschlagung. Der Beschluss vom 3. März 2014 untersucht die Grenzen der mit schwerer Strafe bewehrter Mail Fraud-Anklage und ist deshalb bedeutsam im Wirtschaftsstrafrecht der USA.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.