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Dienstag, den 04. März 2014

Betrug per Post vereinfacht Anklage  

.   In USA v. Tanke fragt der Beobachter, warum die Parteien um den Brief des offensichtlichen Betrügers streiten. Die Revision behandelt die Verwertung eines abschließenden, postversandten Schreibens aus einer Betrugs- und Unter­schlagungs­sequenz. Vor dem Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco gewinnt der Staat; damit ist Tanke auch wegen Mail Fraud zu verurteilen.

Alles, was über die Post und das Telefon läuft, fällt straf­rechtlich unter Bundes­recht. Anklage und Schuldspruch fallen meist leichter als der Beweis der Mens Rea im Betrug oder der komplexen Sach­fragen bei einer Unter­schlagung. Der Beschluss vom 3. März 2014 untersucht die Grenzen der mit schwerer Strafe bewehrter Mail Fraud-Anklage und ist deshalb bedeutsam im Wirtschafts­strafrecht der USA.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.