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Donnerstag, den 06. März 2014

Zwei Verträge, ein Gerichtsstand  

.   Auf einen vertraglichen Gerichtsstand verweist die Klägerin den Beklagten, der aus einem anderen Vertrag klagt. Die Klägerin meint, die Gerichtsstandsklausel binde den Beklagten für beide Verträge, weil der spätere Mietvertrag nach seiner eigenen Sprachregelung nur bestehen kann, solange der vorher vereinbarte Dienstleistungsvertrag mit der Klausel nicht beendet ist. Diese magere Beziehung reicht dem Bundesberufungsgericht des vierten Bundesbezirks der USA in Richmond am 5. März 2014 nicht. Es entschied mit einer lesenswerten Erklärung der Verknüpfungserfordernisse im Fall Thavian Ford v. Big Daddy Drayage LLC, dass die Verträge unabhängig voneinander zu beurteilen sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.