Haftung nach Marketing für Dritte
CK • Washington. Ein Unternehmen stellt Mode Dritter aus, erhält für vermittelte Umsätze eine Kommission, und wird dann von einem Markeninhaber wegen Markenverletzung verklagt. Die Geschworenen stellen nach der Aufklärung über das anwendbare Recht durch die Jury Instructions im Fall GMA Accessories, Inc. v. Electric Wonderland, Inc.
fest, dass niemand eine Markenverletzung begangen hat.
Das Gericht weist daraufhin die Klage auch wegen indirekter Markenverletzung der Beklagten ab. Am 14. März 2014 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Urteil mit einer kurzen, doch für Unternehmen lehrreichen Begründung, die im selben Geschäftszweig offline oder im digitalen Affiliate-Marketing tätig sind.
Das Gericht weist daraufhin die Klage auch wegen indirekter Markenverletzung der Beklagten ab. Am 14. März 2014 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Urteil mit einer kurzen, doch für Unternehmen lehrreichen Begründung, die im selben Geschäftszweig offline oder im digitalen Affiliate-Marketing tätig sind.