Das Gericht weist daraufhin die Klage auch wegen indirekter Markenverletzung der Beklagten ab. Am 14. März 2014 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Urteil mit einer kurzen, doch für Unternehmen lehrreichen Begründung, die im selben Geschäftszweig offline oder im digitalen Affiliate-Marketing tätig sind.
Das Gericht weist daraufhin die Klage auch wegen indirekter Markenverletzung der Beklagten ab. Am 14. März 2014 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Urteil mit einer kurzen, doch für Unternehmen lehrreichen Begründung, die im selben Geschäftszweig offline oder im digitalen Affiliate-Marketing tätig sind.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.