×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Montag, den 17. März 2014

Haftung nach Marketing für Dritte

 
.   Ein Unternehmen stellt Mode Dritter aus, erhält für vermittelte Umsätze eine Kommission, und wird dann von einem Markeninhaber wegen Markenverletzung verklagt. Die Geschworenen stellen nach der Aufklärung über das anwendbare Recht durch die Jury Instructions im Fall GMA Accessories, Inc. v. Electric Wonderland, Inc. fest, dass niemand eine Markenverletzung begangen hat.

Das Gericht weist daraufhin die Klage auch wegen indirekter Markenverletzung der Beklagten ab. Am 14. März 2014 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Urteil mit einer kurzen, doch für Unternehmen lehrreichen Begründung, die im selben Geschäftszweig offline oder im digitalen Affiliate-Marketing tätig sind.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER