Am 26. März 2014 legte das Gericht in USA v. Apple iPhone, IMEI 013888003738427 die Erklärungen der Staatsanwaltschaft über die Details der Durchsuchung eines iPhone-Telefons offen und verwarf sie als unzureichend.
Diese Details sind laut Bundesgericht der Hauptstadt die ersten, die die Staatsanwaltschaft je vorgelegt hat. Das Gerät wird dem Studenten zugerechnet, der im Wohnheim an der Georgetown University ein Verfahren zur Gewinnung des Rizin-Gifts entwickelte.