I fly planes--upside down. And land on water.
I can write programs, sell, market and manage them.
I love languages, history and geography.
I learned the law in Germany, England, Malta and America.
Advised governments, international organisations, sat on boards of huge and minute business entities.
In Washington, I work in a small firm with a great team.
Contact me for legal advice.
Nachdem der Supreme Court der USA am 14. Januar 2014 im Fall Daimler AG v. Bauman ausländischen Unternehmen die Sicherheit gab, nicht mehr vor US-Gerichten wegen Menschenrechtsverletzungen im Ausland verklagt zu werden - jedenfalls nicht, wenn sie kaum Anknüpfungsmerkmale zum Forumstaat in den USA aufweisen -, führt der Doppelfall Tire Engineering & Distribution LLC, et al. v. Bank of China Ltd., Motorola am 15. Januar 2014 einen Schutz vor Auslandseingriffen bei Pfändungen ein.
Am 1. April 2014 gilt nun eine neue Einschränkung des Gesetzgebers: Für Klagen gegen natürliche und juristische Personen gilt das Short Arm Statute. Nach ihm dürfen nur amerikanische Personen der amerikanischen Gerichtsbarkeit in den USA unterworfen werden. Fremde Beklagte müssen im Ausland verklagt werden. Entsprechende Gesetze zur Errichtung amerikanischer Gerichte im Ausland werden in Kürze erwartet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.