Kein Verbot im Webwerbungsstreit
CK • Washington. In Red Online Marketing Group LP v. Revizer Ltd. beantragte die Klägerin eine Unterlassungsverfügung gegen ihre israelische Vertragspartei, weil jene die Software der Klägerin zur Optimierung von Webwerbung vertragswidrig nachahmte statt sie zu vermarkten. Das Gericht lehnte den Erlass eines einstweiligen Verbots ab, weil die Klägerin schon acht Monate lang versucht hatte, eine Lösung mit der Gegenseite zu erzielen. Die Entscheidungsbegründung vom 3. April 2014 erläutert insbesonders die Dringlichkeit, die weder vertraglich noch gesetzlich festgeschrieben ist. Mit acht Monaten ist jedenfalls zuviel Zeit vergangen. Auch die vertragliche Unterwerfung unter einstweilige Verfügungsmaßnahmen kann das Ergebnis nicht verändern, entschied das Bundesgericht des östlichen Bezirks von Pennsylvania.