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Montag, den 28. April 2014

Kein Verbot im Webwerbungsstreit

 
.   In Red Online Marketing Group LP v. Revizer Ltd. beantragte die Klägerin eine Unter­lassungs­verfügung gegen ihre israelische Vertrags­partei, weil jene die Software der Klägerin zur Optimierung von Webwerbung vertrags­widrig nachahmte statt sie zu vermarkten. Das Gericht lehnte den Erlass eines einst­weiligen Verbots ab, weil die Klägerin schon acht Monate lang versucht hatte, eine Lösung mit der Gegen­seite zu erzielen. Die Entscheidungs­begründung vom 3. April 2014 erläutert insbe­sonders die Dring­lichkeit, die weder vertraglich noch gesetzlich festge­schrieben ist. Mit acht Monaten ist jeden­falls zuviel Zeit vergangen. Auch die vertrag­liche Unter­werfung unter einstweilige Verfügungs­maßnahmen kann das Ergebnis nicht verändern, entschied das Bundes­gericht des östlichen Bezirks von Pennsylvania.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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