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Dienstag, den 06. Mai 2014

US-Recht bei Auslandsaktien?

 
.   Das amerikanische Börsen- und Aktienaufsichtsrecht gilt nicht für an ausländischen Kapitalmärkten ausgegebene Aktien, erklärte in New York City im Fall City of Pontiac v. UBS AG das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 6. Mai 2014. Die Frage stellte sich zum ersten Mal, seit der US Supreme Court in Washington, DC im Fall Morrison v. National Australia Bank Ltd. eine restriktive Zuständigkeitskompetenz postuliert hatte; siehe Forumshopping in den USA erschwert. Die Beschlussbegründung von 31 Seiten Länge empfiehlt sich Kapitalmarktjuristen zur Lektüre.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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