Er betrifft einen Schiedsspruch über 21 Millionen Dollar aus Kohlelieferverträgen. Dem Schiedsgericht wirft die Klägerin vor, das Vertragsrecht ignoriert und das Schadensbemessungsrecht falsch angewandt zu haben, sodass die obsiegende Partei mehr erhielt als sie beantragte.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gelangte in beiden Punkten zur Erkenntnis, dass die Klägerin das Recht falsch verstand, nicht der Schiedsrichter, und dass die Ergebnisse zumindest von einer akzeptablen Anwendung des Vertragsrechts und der Schadensbemessung gedeckt sind, wie es ausführlich und gut nachvollziehbar am 9. Mai 2014 ausführte.