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Samstag, den 10. Mai 2014

Viel Kohle: Schiedsspruch nicht absichtlich falsch

 
.   Das Recht darf in der in den USA hoch angehängten Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Supreme Court etwas gebogen, doch nach dem Federal Arbitration Act, 9 USC §1 nicht verbogen werden. Die Hürden für Kläger, die einen Schiedsspruch wegen manifest Disregard of the Law gerichtlich anfechten und nachprüfen lassen, sind nach D.H. Blair & Co. v. Gottdiener, 462 F.3d 95, 110, hoch, so auch im Fall A&G Coal Corp. v. Integrity Coal Sales.

Er betrifft einen Schiedsspruch über 21 Millionen Dollar aus Kohlelieferverträgen. Dem Schiedsgericht wirft die Klägerin vor, das Vertragsrecht ignoriert und das Schadensbemessungsrecht falsch angewandt zu haben, sodass die obsiegende Partei mehr erhielt als sie beantragte.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gelangte in beiden Punkten zur Erkenntnis, dass die Klägerin das Recht falsch verstand, nicht der Schiedsrichter, und dass die Ergebnisse zumindest von einer akzeptablen Anwendung des Vertragsrechts und der Schadensbemessung gedeckt sind, wie es ausführlich und gut nachvollziehbar am 9. Mai 2014 ausführte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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