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Sonntag, den 11. Mai 2014

Anwalt verschenkt Geld

 
.   Beim US-Prozess folgt auf eine sensations­presse­verklärte Frage eine standes­rechts­fundierte Antwort:

Mandant:
Wir möchten auch gerne eine 20%ige Erfolgs­prämie auf einen zuge­sprochenen Schadensersatz vereinbaren, falls Sie damit einver­standen sind?
Anwalt:
Wir arbeiten nicht auf Erfolgsbasis. Auch ohne Bonus setzen wir uns best­möglich für unsere Mandanten ein. Für einen Bonus benötigen sie nicht unser Einver­ständnis.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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