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Dienstag, den 13. Mai 2014

Herstellerhaftung wegen Schulterschmerzes  

.   Keinen Schadensersatz erhält eine Patientin vom Hersteller einer Schmerz­mittel­pumpe, die ein Arzt nach ihrer Schulter­operation einsetzte. Wegen der Pumpe soll ihr Schulter­gewebe zerfallen sein, was Schmerzen auslöst. Die Patientin bot ein Gutachten an, nach dem der Hersteller diese Wirkung kennen musste. Dieser soll nach Produkt­haftungs­recht haften.

Am 12. Mai 2014 erklärte das Bundesberufungs­gericht des achten Bezirks der USA in St. Louis ausführ­lich den Wert eines solchen Gutachtens, den das Unter­gericht verworfen hatte. Der Gutachter hatte 12 Artikel aus der Zeit vor dem Einsatz der Pumpe als Beleg für die Vorher­sehbar­keit des Schadens zitiert. Das Gericht stellte jedoch fest, dass sie den Einsatz anderer Mittel erör­tern und nicht beweis­relevant sind.

Soweit die zitierte Literatur Schmerz­mittel erörtert, ist ihr aus Hersteller­sicht nicht zu entnehmen, dass sie vor dem Einsatz in der Schulter warnen. Ohne vorher­sehbare Gefahr kann der Hersteller nicht aus Produkt­haftungs­recht ver­pflichtet werden, entschied der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit im Fall Mack v. Stryker Corp. nach dem leicht verständlich dargelegten Recht von Minnesota.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.