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Mittwoch, den 14. Mai 2014

Kein Englisch? Was schert das das Gericht!  

.   Ein Straftäter verpasst alle Berufungs- und Revisionsfristen und behauptet wegen mangelnder Englischkenntnisse und Geistesschwäche eine entlastende Hemmung. In San Francisco wies am 13. Mai 2014 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA diese Behauptung im Fall Yeh v. Martel zurück. Mithäftlinge hatten ihm sprachlich geholfen. Geistig war er nicht außergewöhnlich behindert, denn er verstand essentielle Rechtskonzepte. Das Minderheitsvotum argumentiert, die Behauptungen seien nicht isoliert, sondern verbunden zu beurteilen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.