Datendiebstahl beim Datenschützer
CK • Washington. Ausgerechnet eine zum Datenschutz engagierte Firma verliert Datenbänder mit den persönlichen Daten von 4,7 Mio. Personen. Am 9. Mai 2014 wies das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall In re Science Applications International Corp. Backup Tape Data Theft Litigation die verbundenen Klagen vieler Kläger ab: Sie können keinen Schadenseintritt behaupten.
Die restlichen Kläger haben einen Schaden plausibel vorgetragen, sodass ihre Klagen schlüssig sind und der Prozess weiter geht. Das Gericht erklärt lesenswert mit einer ausführlichen Begründung die zahlreichen Anspruchsgrundlagen bei Datenschutzverletzungen nach amerikanischem Bundes- und einzelstaatlichem Recht und die ausschlaggebenden Kriterien bei der Schlüssigkeitsprüfung.
Die restlichen Kläger haben einen Schaden plausibel vorgetragen, sodass ihre Klagen schlüssig sind und der Prozess weiter geht. Das Gericht erklärt lesenswert mit einer ausführlichen Begründung die zahlreichen Anspruchsgrundlagen bei Datenschutzverletzungen nach amerikanischem Bundes- und einzelstaatlichem Recht und die ausschlaggebenden Kriterien bei der Schlüssigkeitsprüfung.