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Samstag, den 17. Mai 2014

Datendiebstahl beim Datenschützer  

.   Ausgerechnet eine zum Datenschutz engagierte Firma verliert Daten­bänder mit den persön­lichen Daten von 4,7 Mio. Personen. Am 9. Mai 2014 wies das Bundes­gericht der Haupt­stadt im Fall In re Science Applications International Corp. Backup Tape Data Theft Litigation die verbun­denen Klagen vieler Kläger ab: Sie können keinen Schadens­eintritt behaupten.

Die restlichen Kläger haben einen Schaden plausibel vorgetragen, sodass ihre Klagen schlüssig sind und der Prozess weiter geht. Das Gericht erklärt lesenswert mit einer ausführ­lichen Begründung die zahlreichen Anspruchs­grundlagen bei Daten­schutz­verlet­zungen nach amerika­nischem Bundes- und einzel­staat­lichem Recht und die ausschlag­gebenden Kriterien bei der Schlüs­sigkeits­prüfung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.