Jeder weiß, dass man nicht alles für bare Münze nehmen darf, was im Internet steht; allein dieser Umstand wiegt schon schwer gegen Eingriffe ins Internet und seine Nutzer. Ohne spekulativen Unsinn oder auch falsche Erklärungen können keine wahren Berichte und neue Erkenntnisse blühen, die dem Internet Leben und Sinn verleihen. Die Entscheidung vom kalifornischen Berufungsgericht des zweiten Bezirks steht in starkem Kontrast zum weltfremden EuGH-Beschluss in Google v. Gonzales vom 13. Mai 2014. Der Löschbeschluss schützt zwar auch die Privatsphäre, doch verkennt er, dass niemand alles glaubt, was im Internet steht, und dass alte Kamellen zum Gesamtbild gehören, das der Leser oder Forscher aus alten, neuen und nicht-internet-Facetten zusammenfügt. Negatives gehört zu jedem Leben und Unternehmen, doch ist es weder repräsentativ noch abschließend.
Am Ende des zweiten Weltkriegs versuchte Hitlers Bande, seine Gemälde und Fotos unentdeckbar zu machen. Wenn es ihnen gelungen wäre, könnten die amerikanischen Nazis keine Herausgabeklagen gegen den US-Regierung, die sie entdeckte, mit der Behauptung, sie hätten die Sachen von Erben der Fotografen und Freunde des Diktators gekauft, anstrengen.
Wären solche Verbindungen im Internet auffindbar, wäre die Abwehr solcher Klagen leichter; wären sie im Sinne des EuGH vergessensberechtigt, was dann? Nur gut, dass man für Rechtsgutachten in diesen Fällen wenigstens auf uralte Erbrechtsbücher und Schönfelder zurückgreifen kann! Wenn man in Zukunft nicht mehr auf die Macht der Suchmaschinen bei Recherchen in Europa zurückgreifen kann, muss man wohl alles selbst ordnen und bewahren.