Wenig überraschend ist für Schiedsrechtler das Ergebnis im ersten Berufungsgericht Kaliforniens vom 15. Mai 2014. Anders als das Untergericht sieht es den Vertrag als wirksame Vereinbarung der Zuständigkeitswahl an. Dazu erörtert das Gericht in seiner 20-seitigen Begründung lesenswert den Federal Arbitration Act, 9 USC §2, den California Arbitration Act, §1280 Code Civ. Proc., und das einzelstaatliche Delegationsvertragspräzedenzfallrecht: Die Delegation Clause ist klar und nicht sittenwidrig.
Wenig überraschend ist für Schiedsrechtler das Ergebnis im ersten Berufungsgericht Kaliforniens vom 15. Mai 2014. Anders als das Untergericht sieht es den Vertrag als wirksame Vereinbarung der Zuständigkeitswahl an. Dazu erörtert das Gericht in seiner 20-seitigen Begründung lesenswert den Federal Arbitration Act, 9 USC §2, den California Arbitration Act, §1280 Code Civ. Proc., und das einzelstaatliche Delegationsvertragspräzedenzfallrecht: Die Delegation Clause ist klar und nicht sittenwidrig.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.