×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 03. Aug. 2014

Vertrag durch Webseiten-AGB ausgehebelt?

 
.   $3 Mio. könnte der Handschuhhersteller verlieren, wenn die Webseiten-AGB seines Kunden, die die Schriftform vorschreiben, gelten. Im Handschuhgeschäft ist der mündliche Vertrag Brauch, auch wenn Ware bestellt wird, die wegen Markenstickerei im Notfall nicht an Dritte verkäuflich sind.

Ein Großkunde bestellte solche Ware und nahm sie unter Verweis auf seine neuen Webseiten-AGB nicht ab, sodass der Hersteller klagte. Dieser gewann, obwohl der Kunde den Hersteller schriftlich aufgefordert hatte, seine Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Fall The Grandoe Corporation v. Gander Mountain Company entschied auch das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 1. August 2014 gegen den Kunden, obwohl Webseiten-AGB nicht grundsätzlich unwirksam sind und auch in getrennte Verträge einbezogen werden dürfen. Es zog dazu unter anderem die Parol Evidence Rule des Vertragsrechts, nicht des Beweisrechts - Law of Evidence -, heran.

Korrektur: Der hier zunächst falschverlinkte Fall Patrick Camasta v. Jos. A. Bank Clothiers, Inc. betrifft die irreführende Werbung und sei Lesern ebenfalls empfohlen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER