Der Trade Dress-Anspruch war im Untergericht erfolgreich. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati hob das Urteil jedoch am 7. August 2014 auf, weil Produkt-Trade Dress und Marken voneinander zu unterscheiden sind. Die Unterschiede zwischen altem und neuem Produkt sind vom Vergleich gedeckt, der der Beklagten eine Lizenz erteilte, ohne Gewicht und Größe einzugrenzen. Die Entscheidung ist empfehlenswert für Hersteller, die in den USA keinen Gebrauchsmusterschutz wie in Europa erwerben können.
Der Trade Dress-Anspruch war im Untergericht erfolgreich. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati hob das Urteil jedoch am 7. August 2014 auf, weil Produkt-Trade Dress und Marken voneinander zu unterscheiden sind. Die Unterschiede zwischen altem und neuem Produkt sind vom Vergleich gedeckt, der der Beklagten eine Lizenz erteilte, ohne Gewicht und Größe einzugrenzen. Die Entscheidung ist empfehlenswert für Hersteller, die in den USA keinen Gebrauchsmusterschutz wie in Europa erwerben können.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.