Studentinnenverbindung verweigert Aufnahme. Haftet Uni?
CK • Washington. Haftet die Universität, wenn Mütter von Studentinnen sie wegen der verweigerten Aufnahme in eine Verbindung verklagen? Die Uni bestimmt die Höchstzahl ihrer Mitglieder, und die Töchter erfüllten laut Klage die Aufnahmevoraussetzungen.
Das Bundesgericht der Hauptstadt löste am 12. August 2014 diese Frage im Fall Compton v. Sorority Inc.. Die Uni haftet nicht wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in die Vertragsbeziehung zwischen Dritten, weil die Studentinnen noch nicht in die Verbindung aufgenommen waren. Auch der Schwesternbund hafter nicht wegen Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit und der Zufügung emotionaler Schäden.
Das Bundesgericht der Hauptstadt löste am 12. August 2014 diese Frage im Fall Compton v. Sorority Inc.. Die Uni haftet nicht wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in die Vertragsbeziehung zwischen Dritten, weil die Studentinnen noch nicht in die Verbindung aufgenommen waren. Auch der Schwesternbund hafter nicht wegen Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit und der Zufügung emotionaler Schäden.