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Mittwoch, den 13. Aug. 2014

Studentinnenverbindung verweigert Aufnahme. Haftet Uni?  

.   Haftet die Universität, wenn Mütter von Studentinnen sie wegen der verweigerten Aufnahme in eine Verbindung verklagen? Die Uni bestimmt die Höchstzahl ihrer Mitglieder, und die Töchter erfüllten laut Klage die Aufnahmevoraussetzungen.

Das Bundesgericht der Hauptstadt löste am 12. August 2014 diese Frage im Fall Compton v. Sorority Inc.. Die Uni haftet nicht wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in die Vertragsbeziehung zwischen Dritten, weil die Studentinnen noch nicht in die Verbindung aufgenommen waren. Auch der Schwesternbund hafter nicht wegen Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit und der Zufügung emotionaler Schäden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.