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Freitag, den 15. Aug. 2014

Extraterritoriale Anwendung des US-Korruptionsrechts  

.   Der FCPA wendet sich gegen die Korruption im Ausland, doch in New York City erging in Liu v. Siemens AG am 14. August 2014 ein Urteil gegen die Extraterritorialität des Korruptionsschutzrechts für Hinweisgeber.

Der Kläger behauptete, Bestechungshandlungen seines Arbeitgebers aufgedeckt zu haben und beanspruchte den Whistleblower-Schutz des Dodd-Frank Act, 15 USC §78u‐6(h)(1). Er verlor, weil das Bundesgericht erster Instanz das Gesetz mangels ausdrücklicher Extraterritorialitätsregelung für einen rein ausländischen Sachverhalt - Bestechung in China und Nordkorea, Aufdeckung in China und schließlich Kündigung in China, - als unanwendbar bezeichnete.

In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erlebte er die zweite Niederlage: Die Klage entbehre jeden Bezugs zu den USA. Nur die vom Kläger nach seiner Kündigung vorgenommene Vorfallsmeldung an das Börsenaufsichtsamt SEC in Washington, DC, berühre die USA. Das Gesetz sei auf ausländische Sachverhalte unanwendbar, erklärte das Gericht:
•   [I]t is a longstanding principle of American law that legislation of Congress, unless a contrary intent appears, is meant to apply only within the territorial jurisdiction of the United States. …
•   The presumption that [w]hen a statute gives no clear indication of an extraterritorial application, it has none, Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co., 133 S. Ct. 1659, 1664 (2013). …
•   We will thus look for a 'clear' and 'affirmative indication' that a statute applies to conduct occurring outside the territorial jurisdiction of the United States before concluding that the presumption has been overcome. AaO 7, 8, Fundstellen teilweise ausgelassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.