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Dienstag, den 19. Aug. 2014

Rezension Heussen/Pischel Vertragshandbuch 4  

MJ - Washington.   Ein guter Vertrag gibt in der Krise Antworten auf Fragen, die beim Aushandeln keiner gestellt hat. Rezension Schwarz­mann zur 3. Auflage, MittBayNot 1/2008.

Dies gilt für die Neuauflage des Handbuchs Vertrags­verhandlung und Vertrags­management noch mehr, weil die Herausgeber Heussen und Pischel ihr Werk qualitativ ausgebaut haben. Zusätz­lich zu den bisherigen Kapiteln zum Thema Verhandeln im Ausland kommen zwei weitere Länder hinzu.

Verhandlungen und Vertrags­gestaltung sind schon im rein deutschen Kontext nicht problem­los. Es verwundert daher nicht, dass ohne fach­kundige Anleitung die Verhandlung mit inter­nationalen Partnern leicht aus dem Ruder läuft und die eine oder andere schlaf­lose Nacht verursacht. Das Handbuch bietet dem beglei­tenden Anwalt fach­kundige Beratung in allen Stadien der Vertrags­verhandlung und -verwaltung, von der Planung über den Entwurf, die Verhandlung und die Durchführung bis abschließend zum Controlling des Ender­gebnisses.

Das Handbuch leitet mit allge­meinen Kapiteln unter besonderer Hervor­hebung von Austausch- und Gesellschafts­verträgen ein. Weiter­führend vermitteln weitere Autoren interessante Einblicke und einen Leitfaden zur Gestal­tung von Verträgen verschiedener Länder. Die Autoren sind ausnahmslos Experten für Verhandlungen in und mit den jeweiligen Rechts­ordnungen. Schon die vorherige Ausgabe glänzte mit Wissens­wertem zu den grossen Volks­wirt­schaften China, Russland, Brasilien und den USA. Leuchtet es bei den ersten dreien auf den ersten Blick ein, dass sich Geschäfts­mann und Anwalt mit Sprache und Gepflogen­heiten konfrontiert sehen, die ganz anders sind als zu Hause, scheinen uns die USA schon besser bekannt und vertraut. Nicht zuletzt Filme und Englischunterricht nähren den Glauben, genau zu wissen, was auf einen zukommt. Nach der Lektüre dieses Kapitels ist jedoch klar: es ist alles ganz anders! Auf amüsante, aber dennoch infor­mative Art und Weise räumt der Autor mit den Vorur­teilen auf.

Um neben der inter­kulturellen auch der sprach­lichen Kompetenz auf die Sprünge zu helfen, bietet die Neuauflage ein Kapitel zum Vertrags­englisch. Zusätzlich kann die vierte Auflage nun auch mit Kapiteln zu den für Deutschland immer interes­santer werdenden Märkten Indien und Türkei aufwarten.

Das Handbuch überzeugt durch seinen strukturierten Aufbau. Es liefert eine einheit­liche und über­schaubare Grund­struktur sowie ein standar­disiertes Aufbau­system für Verträge. Viele Check­listen, Formulierungs­vorschläge und Beispiele runden dies ab.

Daneben werden praxisnahe Tipps zur optimalen Vertrags­verhandlung von Verhandlungs­profis zum Verhandeln im Ausland gegeben. Auch nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen ist die Arbeit des Vertrags­anwaltes nicht beendet. Dafür liefert das Kapitel zum Qualitäts­management von Vertrags­projekten einen Leitfaden.

Der Teil Kochinke, Verhandeln in den USA überzeugt sowohl inhaltlich als auch durch seinen erfrischenden Stil. Mit kleinen Aufhängern, bei denen sich der Leser das eine oder andere mal bei dem Gedanken ertappt Ja, diese Vorurteile hätte ich auch gehabt, räumt der Autor mit ihnen auf und erklärt die wesent­lichen Probleme und ihre Vermeidung. So kann sich beispiels­weise in den USA ein Vertrag aus mehreren Schrift­stücken zusammen­setzen. Dabei ist der Begriff der Schrift­stücke durchaus weit gefasst, denn es kann sich beispiels­weise auch um Facebook­nachrichten handeln. Dies ist ein Umstand, an den sich der deutsche Praktiker erst einmal gewöhnen muss. Und wer denkt in Deutschland beim Verhandeln schon an das Beweisaus­forschungs­verfahren Discovery! Auch wird zurecht darauf hingewiesen, dass die USA nicht gleich die USA sind und dass die Menschen im Osten ein anderes Verhalten an den Tag legen als die Bewohner an der Westküste und im Landes­inneren. Wer diese regionalen Verhaltens- und Wesens­unterschiede beachtet und ein Gespür dafür entwickeln kann, dem ist schon viel geholfen, und er bringt die richtigen Fähig­keiten mit, eine erfolg­reiche Vertrags­abwicklung durchzu­führen.

Insgesamt setzt sich die Qualität der Vorauflagen auch in der vierten Auflage fort, und wird durch die oben beschriebenen Punkte gesichert und erweitert. Das Handbuch verein­facht die Kommuni­kation und die Verhand­lungen selbst, was kostbare Zeit und Nerven sparen kann und den Anwender vor bösen Über­raschungen bewahrt:
Handbuch Vertragsverhandlung und Vertrags­management
Prof. Dr. Benno Heussen, Dr. Gerhard Pischel, LLM.
4. Auflage 2014
Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.