AI-Werk nicht urheberrechtsfähig
CK • Washington. Die Revisionsentscheidung vom 18. März 2025 im Fall Thaler v. Perlmutter bestätigt die Auffassung des der Library of Congress angegliederten Copyright Office, dass das Urheberrechtsgesetz die Eintragung eines Urheberrechts für von Rechnern mithilfe künstlicher Intelligenz geschaffener Werke verbiete.
Somit darf der klagende Computerwissenschaftler sein vom Computer geschaffenes Kunstwerk, selbst wenn er die zugrundeliegenden Befehle eingab, weder anmelden noch gerichtlich gegen Copyright-Verletzungen schützen.
Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks stimmte dem Amt zu, dass das Gesetz nur von Menschen geschaffene Werke schützen soll. Autoren könnten nur Menschen sein, die ihrerseits Hilfsmittel einsetzen dürfen, um ein Werk zu schaffen, vom Pinsel bis zur Kamera.
Kein Werkzeug könne selbst Autor im Sinne des Gesetzes sein. Das gelte auch, wenn Wörterbücher den Begriff Autor anders definierten, wie "beispielsweise one that originates or creates something," erklärte das einflussreiche Gericht.
Somit darf der klagende Computerwissenschaftler sein vom Computer geschaffenes Kunstwerk, selbst wenn er die zugrundeliegenden Befehle eingab, weder anmelden noch gerichtlich gegen Copyright-Verletzungen schützen.
Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks stimmte dem Amt zu, dass das Gesetz nur von Menschen geschaffene Werke schützen soll. Autoren könnten nur Menschen sein, die ihrerseits Hilfsmittel einsetzen dürfen, um ein Werk zu schaffen, vom Pinsel bis zur Kamera.
Kein Werkzeug könne selbst Autor im Sinne des Gesetzes sein. Das gelte auch, wenn Wörterbücher den Begriff Autor anders definierten, wie "beispielsweise one that originates or creates something," erklärte das einflussreiche Gericht.