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Mittwoch, den 22. Okt. 2014

Schiedsklausel v. Gerichtsstandsklausel  

.   Nicht nur Mandanten, auch Gerichte entdecken gelegentlich Wider­sprüche zwischen einer Schieds­klausel, die Streitig­keiten der bindenden Schieds­gerichts­barkeit unterwirft, und einer Gerichts­stands­klausel, die für einen Rechts­streit einen Gerichts­stand bestimmt. Ausführ­licher als sonst erklärt der Beschluss vom 15. Oktober 2014 in The G.W. Van Keppel Co. v. Dobbs Imports, LLC, dass beide Klauseln wirken.

Die Beklagte bestritt die Wirksam­keit der Schieds­klausel, weil sie Parteien den Schiedsweg ermög­liche, ohne sie darauf zu verpflichten: … may submit the controversy, claim or dispute to an arbitrator … Zudem binde die Gerichts­stands­klausel die Parteien unwider­ruflich an das ordentliche Gericht: … each party submits irrevocably to the non-exclusive jurisdiction of each such court for the purpose of any such suit, action or proceeding …

Richterin Robinson vom Bundesgericht für den Bezirk von Kansas ging den Argu­menten durch eine sehr gründ­liche Vertrags­auslegung auf den Grund. Sie erklärte, dass in diesem Fall die Wirksam­keit der Schiedsklausel nicht vermutet werden dürfe. Doch zeige die Auslegung, dass das may in der Schiedsklausel keine Alternative aufweist, sodass der Streit entweder vor das Schiedsgericht gehörte oder fallen gelassen werden muss. Die Gerichts­stands­klausel unterminiere die Schieds­klausel nicht, sondern bestimme, wie der Praktiker erwartet, einen Gerichts­stand für einen Prozess um die Schiedsklausel oder ein Schiedsurteil sowie dessen Vollstreckung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.