Arzthaftung auf Urlaubsdampfer trifft Betreiber
CK • Washington. Soll eine Haftungsbefreiung für Schiffseigner weiter gelten, die erdacht wurde, als niemand regelmäßig Schiffsreisen anbot und Ärzte nicht zur Bootsbesatzung zählten? Die Befreiung dient Eignern, die nicht für Fehler medizinischer Passagiere haften sollen.
Am 10. November 2014 entschied in Patricia Franza v. Royal Caribbean Cruises, Ltd. das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta gegen Kreuzfahrtbetreiber. In einer 63-seitigen Begründung beschreibt es diese wichtige Ausnahme im Seerecht und folgert, dass sie heute nicht mehr auf Urlaubsdampfer anwendbar ist.
Am 10. November 2014 entschied in Patricia Franza v. Royal Caribbean Cruises, Ltd. das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta gegen Kreuzfahrtbetreiber. In einer 63-seitigen Begründung beschreibt es diese wichtige Ausnahme im Seerecht und folgert, dass sie heute nicht mehr auf Urlaubsdampfer anwendbar ist.