Am 10. November 2014 entschied in Patricia Franza v. Royal Caribbean Cruises, Ltd. das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta gegen Kreuzfahrtbetreiber. In einer 63-seitigen Begründung beschreibt es diese wichtige Ausnahme im Seerecht und folgert, dass sie heute nicht mehr auf Urlaubsdampfer anwendbar ist.
Am 10. November 2014 entschied in Patricia Franza v. Royal Caribbean Cruises, Ltd. das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta gegen Kreuzfahrtbetreiber. In einer 63-seitigen Begründung beschreibt es diese wichtige Ausnahme im Seerecht und folgert, dass sie heute nicht mehr auf Urlaubsdampfer anwendbar ist.
In den USA verlangten 13 Kolonien die Freiheit von England, von der Einheitskrone. Sie wollten jedoch keine Rechtseinheit und wehrten in den Verfassungsdebatten ein vom Bund aufoktroyiertes Recht ab. Jede Kolonie hatte ihr eigenes Recht weiterentwickelt und war stolz darauf.
Zudem waren ihre Vorfahren zur Ausübung der Religionsfreiheit nach Amerika gekommen - die einen als Freie, die anderen, Vorgänger afrikanischer Sklaven, als Indentured Servants mit Siebenjahres-Sklavenverträgen, die sie abdienen mussten, um frei zu werden. Erst dann konnten sie ihre Religion frei ausüben, was sie in jeder Kolonie und oft in jedem Kreis anders taten, bis sie sich gegenseitig der Ketzerei bezichtigten oder ersäuften. Dieser Hass spielte auch in die Bundesverfassung ein: Sie soll die Religionsfreiheit schützen, dem Bund mit Zöllen und Patentgebühren einen Haushalt ermöglichen und den Bund ansonsten von allem Recht fernhalten, das die Bürger und neuen Einzelstaaten selbst zu regeln gelernt hatten.
So gilt selbst nach der Usurpierung neuer Bundeszuständigkeiten durch FDR weiterhin, dass nahezu alles US-Recht einzelstaatliches Recht ist: Vom Verkehrs- und Prozessrecht über Vertrags- und Sachenrecht bis zum Gesellschafts- und Handelsrecht. Seit 1937 darf der Bund im Kapitalmarkt- oder Umweltschutzrecht mitmischen, eigene Steuern darf er schon länger erheben, aber das Primat der einzelstaatlichen Rechtsetzung bleibt ungebrochen. Das erklärt auch, wie dem Wähler vorgegaukelt wird, der Bund stehle den Staaten die Freiheit, über ein Krankenversicherungsgesetz allein bestimmen zu dürfen, was dem Präsidenten der USA das politische Genick bricht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.