Auslandsfolterklage im US-Gericht abgewiesen
CK • Washington. Die kolumbianische Luftwaffe griff ein Dorf an, und die Dörfler verklagten zwei US-Gesellschaften wegen behaupteter Mitwirkung - so öffnen sie in Mujica v. Airscan Inc. ein neues Kapitel in der Entwicklung des Rechts zum Torture Victims Protection Act, dem Alien Tort Statute und kalifornischem Völkerrecht.
Das als liberal geltende Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco erklärte das nach den Supreme Court-Entscheidungen Mohamad v. Palestinian Authority und Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. geltende Recht auf 88 Seiten: Der TVPA ist unanwendbar, weil die Beklagten juristische Personen sind. Das ATS gilt mangels Bezug zu den USA nicht.
Die Anknüpfungsabwägungen des Comity-Prinzips in seiner kalifornischen Ausgestaltung weisen den Prozess auch wegen der Stellungnahme des US-Außenministeriums nach Kolumbien zurück. Die ebenfalls lesenswerte Mindermeinung pflichtet der Mehrheit nur im ersten Punkt bei.
Das als liberal geltende Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco erklärte das nach den Supreme Court-Entscheidungen Mohamad v. Palestinian Authority und Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. geltende Recht auf 88 Seiten: Der TVPA ist unanwendbar, weil die Beklagten juristische Personen sind. Das ATS gilt mangels Bezug zu den USA nicht.
Die Anknüpfungsabwägungen des Comity-Prinzips in seiner kalifornischen Ausgestaltung weisen den Prozess auch wegen der Stellungnahme des US-Außenministeriums nach Kolumbien zurück. Die ebenfalls lesenswerte Mindermeinung pflichtet der Mehrheit nur im ersten Punkt bei.