Dann verklagt er seinen amerikanischen Kunden auf Betrugsschadensersatz, weil der US-Hersteller die geschrumpften Zulieferungen aus China bezog, Mindestumsätze nicht schaffte und Umsatzprognosen betrügerisch darstellte. In Chicago urteilte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 18. Dezember 2014, dass der Vertrag kein Zeichen von Exklusivität aufweist und behauptete vorvertragliche Zusagen nach den Regeln über parol or extrinsic evidence nach §2-202 des Uniform Commercial Code unberücksichtigt bleiben.
Die Integration Clause, oft auch Merger Clause, genannte Klausel des Vertrages zwingt zur Auslegung des Vertrages allein durch seine ausdrücklichen Bestimmungen. Das Gericht führt in diese Grundsätze ebenso wie in die good faith Efforts-Pflicht lehrreich ein. Letztere erlaubte es der US-Partei, die vertraglichen Mindestumsätze bei entsprechenden Anstrengungen haftungslos zu unterschreiten.