Ziel erreicht: Prozess aus USA verwiesen
CK • Washington. Das vorrangige Ziel des amerikanischen Anwalts eines ausländischen Unternehmens sollte es sein, den in den USA gegen den Mandanten angestrengten Prozess aus den USA zur Verweisung ins Ausland zu bringen. Beispielsweise sind deutsche Prozesse sehr viel billiger, das deutsche Recht bietet mehr Vorhersehbarkeit, eine unternehmensfeindliche Jury gibt es nicht und manche Sachverhalte im deutschen Kontext enthalten im US-Gericht unnötigen Sprach-, Wirtschaftskultur- und Übersetzungsstreitstoff, der im deutschen Gericht keine Rolle spielt. Selbst eine Abweisung muss nicht das vorrangige Ziel sein - auch wenn der Antrag gleich mit der Erwiderung gestellt wird -, weil sie Jahre dauern kann und meist erst nach dem extrem kostspieligen Ausforschungsbeweisverfahren Discovery erfolgt.
Der Fall Midamines SPRL Ltd. v. KBC Bank NV illustriert das richtige Ergebnis, auch wenn der Verweisungsantrag letztlich erst im Revisionsgericht erfolgreich war. Am 4. März 2015 entschied in New York City der United States of Appeals for the Second Circuit trotz bestehender Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für eine Verweisung nach dem Forum non conveniens-Grundsatz. In seiner Begründung erörterte es auch lesenswert die Grundsätze über die Durchsetzung einer Gerichtsstandsklausel durch eine Vertragspartei und eine mit dieser verbundenen Nichtvertragspartei.
Der Fall Midamines SPRL Ltd. v. KBC Bank NV illustriert das richtige Ergebnis, auch wenn der Verweisungsantrag letztlich erst im Revisionsgericht erfolgreich war. Am 4. März 2015 entschied in New York City der United States of Appeals for the Second Circuit trotz bestehender Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für eine Verweisung nach dem Forum non conveniens-Grundsatz. In seiner Begründung erörterte es auch lesenswert die Grundsätze über die Durchsetzung einer Gerichtsstandsklausel durch eine Vertragspartei und eine mit dieser verbundenen Nichtvertragspartei.