Etwas faul im Staate Dänemark: USA-Klage folgt
CK • Washington. Wie in Deutschland gibt es wohl auch in Dänemark dumme Zeitungen, die Leser zu unsinnigen Klagen in den USA verleiten. Für Verteidiger in US-Prozessen gegen Staaten und auch Unternehmen in den USA ist der Ausgang des Falles Fernando v. Haekkerup lesenswert. Der amerikanische Kläger aus Dänemark verklagte den Staat Dänemark im US-Bundesgericht. Er verweist auf Gesetze und Staatsverträge, um eine Zuständigkeit zu begründen. Als nichts zieht, greift er die Staatsverträge als verfassungswidrig an. Doch auch damit dringt er nicht durch. Im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City lautete am 10. März die Entscheidung mit kurzer Begründung gegen ihn, weil die sachliche Zuständigkeit fehlt. Interessanterweise musste das Gericht nicht einmal auf den Foreign Sovereign Immunities Act zum Schutz der Staatsimmunität Dänemarks zurückgreifen. Jedoch bestätigte es aufgrund des Supreme Court-Präzedenzfalls Republic of Austria v.
Altmann, 541 U.S. 677, 688-89 (2004), dass amerikanischen Gerichten im internationalen Verkehr Rücksicht, Comity, bei der Befassung mit ausländischen Angelegenheiten geboten ist.