Der als Spion eingeschleuste Praktikant
CK • Washington. Mit dem Ziel, eine islamisch-amerikanische Gruppe zu blamieren, schleusten ihre Gegner einen Praktikanten ein, der Zugang zu vertraulichen Dokumenten, Büros und Personen erhielt und laut Klage vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Informationen wegschmuggelte. Am 6. März 2015 verkündete das Gericht in Council on American-Islamic Relations Action Network Inc. v. Gaubatz eine Stattgabe der meisten Klaganträge und wies zugunsten des Spions den behaupteten Hausfriedensbruch ab. Die Gegner haften aus Unterschlagung, Untreue, ungerechtfertigter Bereicherung und Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen. Die 24-seitige Begründung führt lesenswert in diese Anspruchsgrundlagen und resultierenden Beweiserfordernisse ein.