Supreme Court in erster Instanz verklagt
CK • Washington. Selbst Amerikaner verzweifeln am Gerichtswesen der USA. Im Fall Hirsch v. Harris verklagte jemand den Manager des Supreme Court, einen ranghohen Juristen ohne Richterrang, mit dem Antrag, ihn zu verpflichten, einen Antrag einem bestimmten Richter vorzulegen. Da in den USA neben den 50 einzelstaatlichen Gerichtsbarkeiten eine parallele Gerichtsbarkeit des Bundes mit teilüberlappenden Kompetenzen arbeitet, ist die Verwirrung verständlich, zumal jeder Supreme Court in New York ein einzelstaatliches Untergericht ist, während der United States Supreme Court im Bund das höchste aller Gerichte der Vereinigten Staaten ist.
Der Klage vor dem Bundesgericht der Hauptstadt, einem Gericht erster Instanz, folgte am 3. April 2015 rasch ihre Abweisung. Nur der Supreme Court darf seine Verwaltung beaufsichtigen und anweisen. Untergerichte dürfen dem Supreme Court nichts befehlen, erklärte der United States District Court for the District of Columbia: [T]his supervisory authority is exclusive to the Supreme Court and … neither a district court nor a circuit court of appeals has jurisdiction to interfere with it by Mandamus or otherwise.
Der Klage vor dem Bundesgericht der Hauptstadt, einem Gericht erster Instanz, folgte am 3. April 2015 rasch ihre Abweisung. Nur der Supreme Court darf seine Verwaltung beaufsichtigen und anweisen. Untergerichte dürfen dem Supreme Court nichts befehlen, erklärte der United States District Court for the District of Columbia: [T]his supervisory authority is exclusive to the Supreme Court and … neither a district court nor a circuit court of appeals has jurisdiction to interfere with it by Mandamus or otherwise.