Nachdem sie das Schutzverfahren änderte und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Kommentierung dieses Verfahrens gab, beschloss die Federal Communications Commission, die vertraulichen, firmeninternen Geheimnisse im Interesse der Öffentlichkeit im Eilverfahren offenzulegen. Diesem Schritt traten neben den Merger-Kandidaten andere Unternehmen und ein Verband aus der Unterhaltungsbranche entgegen.
Der 22-seitige Beschluss des Gerichts drückt seine Unzufriedenheit mit dem forschen Vorgehen der FCC aus, die nach Auffassung des Gerichts nicht nur die Offenlegung im öffentlichen Interesse forcierte, sondern auch so schnell agieren wollte, dass die gerichtliche Nachprüfung gefährdet war.
Lesenswert legte der United States Court of Appeals for the District of Columbia dar, dass die Geschäftsgeheimnisse der Kandidaten durch ein neuerdings verkürztes Offenlegungsverfahren so gefährdet werden, dass diese Praxis auch bei Berücksichtigung des öffentlichen Interesses zu unterbinden ist.