Anders als der kalifornische Prozess betrifft der New Yorker Fall keine allgemein zugängliche Ausstrahlung, sondern ein firmeninternes Netzwerk. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York stellte am 21. Mai 2015 darauf ab, dass der Arbeitgeber dem klagenden Arbeitnehmer bereits unterstützend entgegenkomme, indem er ihm einen Übersetzer für die Gebärdensprache bereitstelle. Dieses Angebot nutze der Kläger bereits in Besprechungen, und sie sei auch für die Nutzung von Video- und Audiodateien eine angemessene Lösung im Sinne der Gesetze, selbst wenn das gleichzeitige Beobachten von Video und Übersetzer ermüdend sei.
Anders als der kalifornische Prozess betrifft der New Yorker Fall keine allgemein zugängliche Ausstrahlung, sondern ein firmeninternes Netzwerk. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York stellte am 21. Mai 2015 darauf ab, dass der Arbeitgeber dem klagenden Arbeitnehmer bereits unterstützend entgegenkomme, indem er ihm einen Übersetzer für die Gebärdensprache bereitstelle. Dieses Angebot nutze der Kläger bereits in Besprechungen, und sie sei auch für die Nutzung von Video- und Audiodateien eine angemessene Lösung im Sinne der Gesetze, selbst wenn das gleichzeitige Beobachten von Video und Übersetzer ermüdend sei.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.