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Montag, den 29. Juni 2015

Auf Dotter ausgerutscht: Reichtum versagt

 
.   Auch wenn heißer Kaffee in den USA keine reichen Kläger macht, zir­kuliert dies weiterhin als Ge­rücht über das ame­rikani­sche Recht. Der neue Fall Bowman v. Wal-Mart illust­riert gleicher­maßen, dass sich Gerichte nicht zu ver­rück­ten Urteilen hin­reißen lassen, selbst wenn manche Klä­ger und Anwälte auf Glück aus Unglück hoffen.

Der Vorfall des Ausrut­schens auf Eidot­ter im Geschäft stürz­te letzt­lich alle Betei­ligten ins Un­glück, denn die Kosten des kompli­zierten US-Prozes­ses sind enorm. Der be­klagte Einzel­händler blieb vor dem Bundes­gericht des öst­lichen Bezirks von Penn­sylva­nien ebenso auf seinen Prozess­kosten sitzen wie der Kläger. Nur der Leser bereichert sich - mit Wis­sen - durch das Stu­dium der lehr­reichen Ent­scheidungs­begrün­dung vom 10. Februar 2015.

Die Parteien hatten im Rahmen der Beweisbe­schaffung anhand der Prü­fung der Video­über­wachungs­daten erkannt, dass der Dot­ter vier Minu­ten lag, bevor der Kläger da­rauf aus­ruschte. Das Gericht fand, dass vier Minu­ten nicht ausreichen, um dem Händler eine haf­tungsaus­lösen­de Kennt­nis zuzu­rechnen. Die Kamera ließ nicht erken­nen, dass der Kläger ab­sicht­lich die Gunst der Minuten nutzte, um auszu­rutschen und Unfall­schäden zu behaup­ten. Das Gericht ver­sagte dem Händ­ler daher eine Miss­brauchs­sanktion durch Kostener­stat­tung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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