Der Vorfall des Ausrutschens auf Eidotter im Geschäft stürzte letztlich alle Beteiligten ins Unglück, denn die Kosten des komplizierten US-Prozesses sind enorm. Der beklagte Einzelhändler blieb vor dem Bundesgericht des östlichen Bezirks von Pennsylvanien ebenso auf seinen Prozesskosten sitzen wie der Kläger. Nur der Leser bereichert sich - mit Wissen - durch das Studium der lehrreichen Entscheidungsbegründung vom 10. Februar 2015.
Die Parteien hatten im Rahmen der Beweisbeschaffung anhand der Prüfung der Videoüberwachungsdaten erkannt, dass der Dotter vier Minuten lag, bevor der Kläger darauf ausruschte. Das Gericht fand, dass vier Minuten nicht ausreichen, um dem Händler eine haftungsauslösende Kenntnis zuzurechnen. Die Kamera ließ nicht erkennen, dass der Kläger absichtlich die Gunst der Minuten nutzte, um auszurutschen und Unfallschäden zu behaupten. Das Gericht versagte dem Händler daher eine Missbrauchssanktion durch Kostenerstattung.