Der Filmmacher klagte und gewann. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City beurteilte am 29. Juni 2015 in 16 Casa Duse LLC v. Merkin die aufgeworfenen Rechtsfragen als völlig neu. Der wichtigste Aspekt betrifft die Frage, ob ein Work-Made-for-Hire Agreement, das nach dem Copyright Act schriftlich niedergelegt werden muss, in diesem Fall greift.
Mit diesem Agreement erkennt die nichtangestellte Vertragspartei an, dass die Rechte am Werk der anderen Vertragspartei zustehen, die sie mit die Werkschaffung beauftragt und in der Regel, wie auch hier, vergütet. Die 40-seitige Entscheidungsbegründung muss noch gründlich analysiert werden. Doch wirkt sie auch ohne Kommentierung bereits überzeugend.