Darf die fremdstaatliche Beklagte die Verweisung an das Bundesgericht beantragen, nachdem sie zuerst die Abweisung der nichtverfolgten Klage wegen Untätigkeit gefordert hatte? Die Klägerin meint, dieser Weg sei versperrt, weil der Untätigkeitsantrag eine Einlassung darstelle, nach der die Verweisung unzulässig sei.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis klärte die Frage am 13. Juli 2015. Da die Beklagte keine materielle Verteidigung aufgebaut, sondern lediglich einen prozessualen Antrag vor der Klagezustellung im ruhenden Verfahren gestellt hatte, ist die Verweisung noch statthaft.
Der Leser muss diese Lösung unterscheiden vom theoretischen Fall, in dem der Beklagte früh die Zuständigkeit des Gerichts rügt, beispielsweise im internationalen Kontext. Dann kann er an das einzelstaatliche Gericht gebunden bleiben, und der Weg ins Bundesgericht wäre ihm verwehrt.