Zahnweißen im Lichte der Verfassung
CK • Washington. Das Licht der Verfassung strahlte auf die Kunst des LED-Zahnweißens im Fall Sensational Smiles LLC v. Jewel Mullen. Einer auf das LED-Weißen spezialisierten Firma verboten die Gesundheits- und die Zahnarztaufsicht das Weißen mit LEDs, während die Firma argumentierte, Zahnärzte seien im Gegensatz zu ihrem Personal mit dem LED-Verfahren unvertraut und das als freiwillige Geschäftsaufgabe verkündete Verbot verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Equal Protection Clause, der Bundesverfassung, und diene unzulässigerweise den Interessen der Zahnärzteschaft.
In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass die Verfassung für eine unterschiedliche Behandlung eine rationale Grundlage voraussetzt - eine einzige reicht. Die von der Firma Beklagten hatten verschiedene Gründe angeführt, die nicht alle haltbar waren, aber allein der Grund, dass ein Zahnarzt etwaige, bei der LED-Behandlung denkbare Probleme diagnostizieren und heilen könne, reichte.
Das Gericht führte sorgfältig in das Recht der gleichen und ungleichen Behandlung durch Gesetzgeber und Exekutive ein. Der Staat ist nicht gezwungen, alles umfassend zu regulieren, beispielsweise mit einem Verbot, eigene Zähne zu ziehen. Außerdem untersuchte es die Monopolwirkung der staatlichen Entscheidung, die zugunsten der Zahnärzte auf Kosten der Verbraucher ein Kartell schafft. Das Potential für einen Kartellverstoß sei erkennbar, doch ist dieser nicht in der Revision zu klären, entschied das Gericht am 17. Juli 2015.
In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass die Verfassung für eine unterschiedliche Behandlung eine rationale Grundlage voraussetzt - eine einzige reicht. Die von der Firma Beklagten hatten verschiedene Gründe angeführt, die nicht alle haltbar waren, aber allein der Grund, dass ein Zahnarzt etwaige, bei der LED-Behandlung denkbare Probleme diagnostizieren und heilen könne, reichte.
Das Gericht führte sorgfältig in das Recht der gleichen und ungleichen Behandlung durch Gesetzgeber und Exekutive ein. Der Staat ist nicht gezwungen, alles umfassend zu regulieren, beispielsweise mit einem Verbot, eigene Zähne zu ziehen. Außerdem untersuchte es die Monopolwirkung der staatlichen Entscheidung, die zugunsten der Zahnärzte auf Kosten der Verbraucher ein Kartell schafft. Das Potential für einen Kartellverstoß sei erkennbar, doch ist dieser nicht in der Revision zu klären, entschied das Gericht am 17. Juli 2015.